Gültig ab 06.04.2014
Kosten- und Gebührenordnung im HKenV
1. Jahresbeiträge
Mitgliedsbeitrag pro Verein: Euro 110,–
Mitgliedsbeitrag für Hochschulen und
Japanische Schulen in Hessen: Euro 80,–
Jahressichtmarke: DKenB-Betrag + Euro 10,–
2. Hessenmeisterschaft
Die Startgebühr für alle in der Sportordnung aufgeführten Meisterschaften, beträgt pro Teilnehmer insgesamt Euro 15,-. Das beinhaltet auch die Teilnahme an der hessischen Mannschaftsmeisterschaft.
3. Kyuprüfungen im HKenV
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DkenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.
4. Kendopass
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DkenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.
5. Danprüfungen im HKenV
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DkenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.
6. Kampfrichterausbildung und Kampfrichterprüfung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr an den DkenB wird in Hessen vom HKenV gezahlt.
Voraussetzung: Voranmeldung beim hessischen Referenten für Kampfrichterwesen.
7. Übungsleiterausbildung und -prüfung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr an den DkenB wird in Hessen vom HKenV gezahlt.
Voraussetzung: Voranmeldung beim hessischen Referenten für Prüf- und Lehrwesen.
8. Sonstige Lehrgänge
Die Teilnahmegebühr für sonstige Lehrgänge steht im Ermessen des Vorstandes. Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind in der Ausschreibung zu beziffern.