Gültig ab 26.02.2023
Kosten- und Gebührenordnung im HKenV
1. Jahresbeiträge
Mitgliedsbeitrag pro Verein: | 150,-€ |
Mitgliedsbeitrag für Hochschulen und Japanische Schulen in Hessen: | 100,-€ |
Jahressichtmarke: | DKenB-Betrag + Euro 10,-€ |
2. Hessenmeisterschaft
Die Startgebühr für alle in der Sportordnung aufgeführten Meisterschaften, beträgt pro Teilnehmer insgesamt Euro 20,-. Das beinhaltet auch die Teilnahme an der hessischen Mannschaftsmeisterschaft.
3. Kyuprüfungen im HKenV
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DKenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.
4. Kendopass
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DKenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.
5.Danprüfungen im HKenV
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DKenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.
6. Kampfrichterausbildung und Kampfrichterprüfung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr an den DKenB wird in Hessen vom HKenV gezahlt.
Voraussetzung: Voranmeldung beim hessischen Referenten für Kampfrichterwesen.
7. Übungsleiterausbildung und -prüfung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr an den DKenB wird in Hessen vom HKenV gezahlt.
Voraussetzung: Voranmeldung beim hessischen Referenten für Prüf- und Lehrwesen.
8.Sonstige Lehrgänge
Die Teilnahmegebühr für sonstige Lehrgänge steht im Ermessen des Vorstandes. Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind in der Ausschreibung zu beziffern.